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Beendigung der Mitgliedschaft

Sehr geehrte Mitglieder der Turngemeinde,

in den vergangenen Monaten erhielten wir verstärkt Kündigungen der Mitgliedschaft per E-Mail. Dieser Weg ist in unserer Satzung nicht vorgesehen – zumal wir die "Echtheit" solcher Nachrichten nicht prüfen können.
Wir bitten euch deshalb darum, die in unserer Satzung vorgegebene Verfahrenweise einzuhalten. Einen Auszug aus der aktuellen Satzung finden ihr nachstehend:

----- Auszug aus der Satzung der Turngemeinde Dietzenbach 1886 e. V. ---

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

a) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung per Einschreiben. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

----- Ende des Auszugs-----------------------------------------------------------------

Die Kündigung der Mitgliedschaft sendet bitte an unsere Geschäftsstelle unter der Anschrift:

Turngemeinde Dietzenbach 1886 e.V
- Geschäftsstelle –
Postfach 1111
63111 Dietzenbach

Wir danken für euch für euer Verständnis!